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Rechtsprechung
   BGH, 13.11.1991 - 3 StR 117/91   

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BGH, 13.11.1991 - 3 StR 117/91 (https://dejure.org/1991,1987)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1991 - 3 StR 117/91 (https://dejure.org/1991,1987)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1991 - 3 StR 117/91 (https://dejure.org/1991,1987)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versuchte Strafvereitelung - Versuch - Versicherungsbetrug - Falsche Erklärung - Vereidigungsverbot - Betrügerische Absicht - Betrug - Grundstückskauf - Brandstiftung vor Eigentumgserweg - Versicherungsbetrug - Feuerversicherung - Gebäudeversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StGB § 22, § 258, § 265
    Versuchsbeginn bei Strafvereitelung - Versicherungsbetrug bei Brandstiftung vor Eigentumserwerb

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1635
  • MDR 1992, 391
  • NStZ 1992, 181
  • StV 1992, 146
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.03.1982 - 2 StR 314/81

    Strafbarkeit wegen versuchter Strafvereitelung - Umwandlung des

    Auszug aus BGH, 13.11.1991 - 3 StR 117/91
    Vereinbarungen oder Zusagen, für den Vortäter in einem gegen ihn gerichteten gerichtlichen Verfahren falsch auszusagen, bewegen sich grundsätzlich im Bereich der straflosen Vorbereitungshandlung (BGHSt 31, 10, 13 [BGH 17.03.1982 - 2 StR 314/81]; BGH NStZ 1982, 430, 431; LK StGB 10. Aufl. § 258 Rdn. 17 ); die Schwelle zum Versuch wird erst durch den Beginn der falschen Zeugenaussage überschritten.
  • BGH, 11.02.1987 - IVa ZR 194/85

    Rechtsfolgen eines Verstoßes des Versicherungsnehmers gegen die Obliegenheit zur

    Auszug aus BGH, 13.11.1991 - 3 StR 117/91
    Der Vertragsübergang nach § 69 Abs. 1 VVG setzt voraus, daß ein rechtsgeschäftlicher Eigentumsübergang nach bürgerlichem Recht vorliegt (BGH VersR 1955, 225; 1987, 477; BGH VVGE § 69 VVG Nr. 1).
  • BGH, 18.03.1982 - 4 StR 565/81

    Verurteilung wegen Vergewaltigung - Absprache von Zeugenaussagen mit

    Auszug aus BGH, 13.11.1991 - 3 StR 117/91
    Vereinbarungen oder Zusagen, für den Vortäter in einem gegen ihn gerichteten gerichtlichen Verfahren falsch auszusagen, bewegen sich grundsätzlich im Bereich der straflosen Vorbereitungshandlung (BGHSt 31, 10, 13 [BGH 17.03.1982 - 2 StR 314/81]; BGH NStZ 1982, 430, 431; LK StGB 10. Aufl. § 258 Rdn. 17 ); die Schwelle zum Versuch wird erst durch den Beginn der falschen Zeugenaussage überschritten.
  • BGH, 05.01.1982 - 5 StR 267/81

    Auslösen des Vereidigungsverbotes gemäß § 60 Nr. 2 Strafprozessordnung (StPO) -

    Auszug aus BGH, 13.11.1991 - 3 StR 117/91
    Mit der Unterzeichnung und Aushändigung des Schreibens an den Angekl. L. hat sich der Zeuge R. entgegen der Ansicht der Revision nicht der versuchten Strafvereitelung gemäß §§ 258, 22 StGB schuldig gemacht, die seine in der Hauptverhandlung vorgenommene Vereidigung verboten hätte (vgl. BGHSt 30, 332 ).
  • BGH, 08.06.1988 - 3 StR 94/88

    Anstiftung zur versuchten Brandstiftung - Anstiftung zum Versicherungsbetrug -

    Auszug aus BGH, 13.11.1991 - 3 StR 117/91
    G. nicht nur eine tatsächliche Verfügungsmacht, sondern auch eine rechtlich begründete und auf das Versicherungsobjekt bezogene Vertretungsbefugnis innehatte (vgl. BGHR StGB § 265 Abs. 1 Betrugsabsicht 2).
  • BGH, 28.01.1986 - 1 StR 611/85

    Änderung eines Schuldspruchs in einem Steuerstrafverfahren - Bestand eines

    Auszug aus BGH, 13.11.1991 - 3 StR 117/91
    Selbst wenn die Angekl. irrtümlich davon ausgegangen wären, daß die Versicherung in diesem Fall von ihrer Leistungspflicht frei gewesen sei, tatsächlich jedoch der Anspruch auf die Versicherungssumme bestanden hätte, läge ein vollendeter Versicherungsbetrug vor (vgl. BGH wistra 1986, 172, 173; RGSt 68, 430, 436; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 23. Aufl. § 265 Rdn. 14; Lackner in LK 10. Aufl. § 265 Rdn. 8; Samson in SK § 265 Rdn. 10; Wagner JuS 1978, 161).
  • BGH, 04.03.1955 - V ZR 56/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.11.1991 - 3 StR 117/91
    Der Vertragsübergang nach § 69 Abs. 1 VVG setzt voraus, daß ein rechtsgeschäftlicher Eigentumsübergang nach bürgerlichem Recht vorliegt (BGH VersR 1955, 225; 1987, 477; BGH VVGE § 69 VVG Nr. 1).
  • OLG Hamburg, 22.06.1978 - 6 U 6/78
    Auszug aus BGH, 13.11.1991 - 3 StR 117/91
    Auch unabhängig vom Vertragsübergang nach § 69 Abs. 1 VVG kann ein Käufer mit dem Gefahrübergang Mitversicherter eines Gebäudeversicherungsvertrages werden (vgl. OLG Hamburg VersR 1978, 1138, 1139; Prölss-Martin VVG 24. Aufl. § 69 Anm. 3.b).
  • RG, 06.12.1934 - 3 D 1208/34

    1. Wann wird durch das Versenken eines Schiffes "Gefahr für das Leben eines

    Auszug aus BGH, 13.11.1991 - 3 StR 117/91
    Selbst wenn die Angekl. irrtümlich davon ausgegangen wären, daß die Versicherung in diesem Fall von ihrer Leistungspflicht frei gewesen sei, tatsächlich jedoch der Anspruch auf die Versicherungssumme bestanden hätte, läge ein vollendeter Versicherungsbetrug vor (vgl. BGH wistra 1986, 172, 173; RGSt 68, 430, 436; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 23. Aufl. § 265 Rdn. 14; Lackner in LK 10. Aufl. § 265 Rdn. 8; Samson in SK § 265 Rdn. 10; Wagner JuS 1978, 161).
  • BGH, 17.06.2010 - 5 StR 114/10

    Strafvereitelung; Maßnahmevereitelung (Maßnahme; strafprozessuale

    Für die Strafvereitelung ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass ein unmittelbares Ansetzen mit Beginn der Handlung gegeben ist, die den Vereitelungserfolg unmittelbar bewirken soll (vgl. BGHSt 31, 10, 12; BGHR StGB § 258 Abs. 4 Versuchsbeginn 1, 2; vgl. Ruß in LK 11. Aufl. § 258 Rdn. 28 m.w.N.).
  • BGH, 10.03.1995 - 5 StR 434/94

    Strafverfahren gegen Erich Mielke wegen Heimtückemord am Bülow-Platz in Berlin am

    Der Versuch der Strafvereitelung beginnt in solchen Fällen mit dem Beginn der Aussage vor Gericht (BGH NStZ 1992, 181; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 258 Rdn. 6 a m.N.).
  • BGH, 18.10.2000 - IV ZR 100/99

    Versicherung fremden Interesses in der Gebäudeversicherung

    a) In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, daß dem Käufer eines Grundstücks in der Zeit zwischen Gefahrübergang (§ 446 BGB) und dem Eigentumserwerb durch Eintragung im Grundbuch ein versicherbares Sacherhaltungsinteresse zukommt (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 1991 - 3 StR 117/91 - NJW 1992, 1635 unter III, 1; BerlKomm/Dörner, VVG, § 69 Rdn. 24; Hübsch, ebendort, § 80 Rdn. 12 ff.; Kollhosser in Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl. vor § 51 Rdn. 29, § 69 Rdn. 21; Prölss, ebendort, § 80 Rdn. 39; Römer, ZNotP 1998, 213 unter II, 3; Martin, Sachversicherungsrecht, 3. Aufl. unter J II Rdn. 24 f.).
  • BGH, 06.03.1992 - 1 StR 847/92

    Verwerfen der Revision - Strafvereitelung durch Vernichtung von Akten

    Dadurch unterscheidet sich der Sachverhalt von den Fällen, in denen zunächst nur eine inhaltlich falsche schriftliche Erklärung einem Zeugen ausgehändigt wird (u.a. BGHR StGB § 258 Abs. 4 Versuchsbeginn 2); in einem solchen Fall erfolgt der Eingriff in der Tat erst, wenn der Zeuge bei seiner Vernehmung von dem Schriftstück Gebrauch macht.
  • BGH, 04.02.1992 - 5 StR 622/91

    Strafmilderung bei einem den Vermögensnachteil aufwiegenden Vermögensvorteil -

    Dort sollte die vorgelegte Urkunde "nach den Vorstellungen beider Beteiligten kein eigenständiges Beweismittel sein" (wie hier BGH Urteil vom 13. November 1991 - 3 StR 117/91 - zur Veröffentlichung bestimmt).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.01.1992 - 5 StR 3/92   

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https://dejure.org/1992,5996
BGH, 28.01.1992 - 5 StR 3/92 (https://dejure.org/1992,5996)
BGH, Entscheidung vom 28.01.1992 - 5 StR 3/92 (https://dejure.org/1992,5996)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 1992 - 5 StR 3/92 (https://dejure.org/1992,5996)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterlassene Zeugenvereidigung - Ausdrückliche Entscheidung über Vereidigung - Verurteilung wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1992, 146
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.07.2003 - 4 StR 194/03

    Vereidigungsverbot bei Verdacht der Falschaussage in einer früheren

    Der Zulässigkeit der Rüge steht nicht entgegen, daß es der Beschwerdeführer unterlassen hat, gemäß § 238 Abs. 2 StPO eine Entscheidung des Gerichts über die Vereidigungsfrage herbeizuführen (vgl. BGH StV 1992, 146; NStZ-RR 1997, 302).
  • BGH, 19.03.1992 - 4 StR 50/92

    Entgegennahme von Beweisanträgen nach Schluß der Beweisaufnahme

    In derartigen Fällen hat der BGH die Revisionsrüge nach §ÿ337 StPO - ohne vorherige Anrufung des Gerichts - nur in zwei Ausnahmefällen zugelassen, wenn nämlich dem Angeklagten das letzte Wort versagt worden ist (BGHSt 3, 368,370; 21, 288,290) oder aber der Vorsitzende eine zwingende prozessuale Maßnahme rechtswidrig unterlassen hat, etwa indem er eine Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen versäumt hat (vgl. zuletzt BGH, StV 1992, 146).
  • BGH, 06.09.2000 - 1 StR 364/00

    Verlesung der Niederschrift über eine richterliche Vernehmung; Entscheidung über

    Diesen Verfahrensverstoß kann der Angeklagte rügen, auch wenn er keine Entscheidung des Gerichts nach § 238 Abs. 2 StPO herbeigeführt hat (BGH NStZ 1981, 71; BGH StV 1992, 146).
  • OLG Koblenz, 10.04.2001 - 1 Ss 55/01

    Sexueller Missbrauch eines Kindes; Bewährung; Verteidigungsgebot;

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ergibt sich im Anwendungsbereich des § 60 StPO nur dann, wenn gar keine Entscheidung über die Vereidigung ergangen ist (BGHR StPO § 59 Satz 1, Entscheidung, fehlende 2; BGH NStZ 1987, 374; BGH NStZ 1981, 71 und BGH StV 92, 146; Kleinknecht, a.a.O. § 59 Rdnr. 11, Karlsruher Kommentar/Tolksdorf § 238 Rdnr. 18).
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